Frage 15031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Listen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) findet man
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 15031
- B: in den Anhängen III und IV der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008].
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anhänge III und IV
Erklärung
Die Listen stehen in den Anhängen III und IV der CLP-Verordnung. Anhang III enthält die Gefahrenhinweise und Anhang IV die Sicherheitshinweise. Das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung und die Gefährlichkeitsmerkmaleverordnung sind nicht die Quelle.
Weitere Fragen: Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
- 15032Was versteht man unter einem H-Satz?
- 15033Die folgenden Zitate sind entweder H- oder P-Sätze. Bei welchem handelt es sich um einen H-Satz?
- 15034Was sind H-Sätze im Sinne der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
- 15035Ein Kennzeichnungsschild enthält die Angabe H317. Welche Aussage ist richtig?
- 15036Welche Informationen liefern die H-Sätze?
- 15037Welche der folgenden Formulierung beschreibt einen H-Satz?