Frage 15031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Listen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) findet man

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Richtige Antwort zu Frage 15031

  • B: in den Anhängen III und IV der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008].

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anhänge III und IV

Erklärung

Die Listen stehen in den Anhängen III und IV der CLP-Verordnung. Anhang III enthält die Gefahrenhinweise und Anhang IV die Sicherheitshinweise. Das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung und die Gefährlichkeitsmerkmaleverordnung sind nicht die Quelle.

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