Frage 24004 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welcher Stoff passt vom Gefährlichkeitsmerkmal nicht zu den anderen aufgeführten Stoffen? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung

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Richtige Antwort zu Frage 24004

  • D: Ammoniumnitrat

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Ammoniumnitrat passt nicht, denn es ist ein Oxidationsmittel. Benzol, Asbest und Zinkchromat sind dagegen krebserzeugend. Beim Nachschlagen im Anhang VI der CLP-Verordnung erkennst du den Unterschied schnell.

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