Frage 24028 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Natriumnitrit
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 24028
- A: ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch der Kategorie 3 eingestuft.
- B: ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als oxidierender Feststoff der Kategorie 3 eingestuft.
- C: wird in der chemischen Industrie zur Herstellung von Farbstoffen verwendet.
- D: ist im sogenannten „Nitritpökelsalz" enthalten.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Natriumnitrit ist akut toxisch der Kategorie 3 und ein oxidierender Feststoff der Kategorie 3. Die chemische Industrie nutzt es zur Herstellung von Farbstoffen. Und im sogenannten Nitritpökelsalz ist es ebenfalls enthalten.
Weitere Fragen: Wichtige Stoffgruppen
- 24029Kreuzen Sie die Stoffgruppe an, die oxidierende Eigenschaften besitzt.
- 24030Wie muss roter Phosphor aufbewahrt werden?
- 24031Wie muss weißer Phosphor (auch als gelber Phosphor bekannt) aufbewahrt werden?
- 24032Weißer Phosphor
- 24033Welche Modifikation des Phosphors ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch eingestuft?
- 24034Weißer Phosphor