Frage 24028 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Natriumnitrit

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Richtige Antworten zu Frage 24028

  • A: ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch der Kategorie 3 eingestuft.
  • B: ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als oxidierender Feststoff der Kategorie 3 eingestuft.
  • C: wird in der chemischen Industrie zur Herstellung von Farbstoffen verwendet.
  • D: ist im sogenannten „Nitritpökelsalz" enthalten.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Natriumnitrit ist akut toxisch der Kategorie 3 und ein oxidierender Feststoff der Kategorie 3. Die chemische Industrie nutzt es zur Herstellung von Farbstoffen. Und im sogenannten Nitritpökelsalz ist es ebenfalls enthalten.

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