Frage 24040 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Eigenschaft hat Cadmiumoxid?
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Richtige Antworten zu Frage 24040
- A: Es ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft.
- B: Es ist gewässergefährdend.
- C: Aerosole und Stäube dieses Stoffes wirken als toxische Atemgifte.
- D: Es besitzt eine hohe Persistenz.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Cadmiumoxid ist als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft und gewässergefährdend. Es hat eine hohe Persistenz, bleibt also lange in der Umwelt. Aerosole und Stäube wirken als toxische Atemgifte.
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