Frage 32009 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Ein Pflanzenschutzmittel bzw. ein Biozidprodukt ist mit den Gefahrenhinweisen H350 und H360 gekennzeichnet. Was ist richtig?

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Richtige Antworten zu Frage 32009

  • B: Die H-Sätze weisen auf Gesundheitsgefahren hin.
  • C: Die Gefahrenhinweise bedeuten „Kann Krebs erzeugen“ und „Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen“.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I Teil 3 und Anh. III Teil 1

Erklärung

H350 und H360 weisen auf Gesundheitsgefahren hin. H350 heißt: Kann Krebs erzeugen. H360 heißt: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Mit entzündbaren Aerosolen oder Ozonabbau haben sie nichts zu tun.

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