Frage 33019 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wie ist mit Restmengen von Behandlungsflüssigkeiten in der Pflanzenschutzspritze umzugehen?
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Richtige Antwort zu Frage 33019
- B: Restmengen sind 1 zu 10 zu verdünnen und auf der Behandlungsfläche auszubringen.
Fundstelle: gute fachliche Praxis
Erklärung
Restmengen in der Spritze verdünnst du im Verhältnis 1 zu 10 und bringst sie auf der Behandlungsfläche aus. In die Kanalisation gehören sie nie. Stehenlassen bis zur nächsten Behandlung ist keine Lösung, und ungeprüft auf Kulturflächen zu kippen auch nicht.
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