Frage 34004 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie ist Aluminiumphosphid nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingestuft?

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Richtige Antworten zu Frage 34004

  • C: als Akut toxisch, Gefahrenkategorie 1 (H330 - Lebensgefahr bei Einatmen)
  • D: als Stoff, der in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickelt (H260 – In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können)

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3; *

Erklärung

Aluminiumphosphid ist akut toxisch der Kategorie 1 (H330, Lebensgefahr bei Einatmen). Außerdem entwickelt es in Berührung mit Wasser entzündbare Gase (H260), die sich spontan entzünden können. Krebserzeugend oder oxidierend ist es nicht.

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