Frage 37086 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regelt
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Richtige Antworten zu Frage 37086
- A: die Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel.
- C: die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel.
Fundstelle: PflSchAnwV §§ 1-3
Erklärung
Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regelt die Anwendungsverbote und die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel. Die Abgabe an Anwender und die notwendigen Mengen gegen Schädlinge sind nicht ihr Thema.
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