Frage 37086 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regelt

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Richtige Antworten zu Frage 37086

  • A: die Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel.
  • C: die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel.

Fundstelle: PflSchAnwV §§ 1-3

Erklärung

Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regelt die Anwendungsverbote und die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel. Die Abgabe an Anwender und die notwendigen Mengen gegen Schädlinge sind nicht ihr Thema.

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