Frage 38056 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Landwirte sind oft bestrebt, mehrere Pflanzenschutzmittel in Tankmischung auszubringen.Was ist dabei zu beachten?

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Richtige Antworten zu Frage 38056

  • B: Mischungen sollen nur nach Angaben des Mittelherstellers vorgenommen werden.
  • D: Die Verträglichkeit muss bekannt sein.

Erklärung

Mische nur nach Angaben des Mittelherstellers und nur, wenn die Verträglichkeit bekannt ist. Dass alle Mittel mischbar seien oder die Hersteller für Schäden haften, stimmt nicht. Auf Verdacht mischen ist riskant.

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