Frage 15029 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wie sind die H-Sätze (Gefahrenhinweise) nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] aufgebaut?
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Richtige Antworten zu Frage 15029
- B: H200 - physikalische Gefahren
- C: H300 - Gesundheitsgefahren
- D: H400 - Umweltgefahren
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. III, Teil 1
Erklärung
H-Sätze sind nach Gefahrenart sortiert. H200 steht für physikalische Gefahren, H300 für Gesundheitsgefahren und H400 für Umweltgefahren. Eine H100-Reihe mit allgemeinen Gefahren gibt es in dieser Einteilung nicht.
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