Frage 16020 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Bei Verletzung des Auges durch Säureeinwirkung ist folgende Sofortmaßnahme richtig:
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Richtige Antwort zu Frage 16020
- B: Spülung des offen gehaltenen Auges mit Wasser, anschließend Arztbesuch.
Erklärung
Spüle das offen gehaltene Auge mit Wasser und gehe danach zum Arzt. Das Auge abdecken, trocken tupfen oder ohne Spülung direkt zum Arzt gehen kostet nur Zeit. Das Spülen ist die wichtigste erste Maßnahme.
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