Frage 16021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
In welchen Fällen darf bei Verschlucken von Gift niemals Erbrechen ausgelöst werden?
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Richtige Antworten zu Frage 16021
- A: bei bewusstlosen oder bewusstseinseingetrübten Personen
- D: bei Personen, die zu Krämpfen neigen oder die Krampfgifte aufgenommen haben
Erklärung
Niemals Erbrechen auslösen bei bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten Personen. Dasselbe gilt für Personen, die zu Krämpfen neigen oder Krampfgifte aufgenommen haben. Schwangere oder Diabetiker sind in dieser Frage keine Sondergruppe.
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