Frage 24001 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche der aufgezählten Aussagen ist für krebserzeugende Gefahrstoffe zutreffend?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 24001

  • A: Krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A sind mit dem Gefahrenhinweis H350 (Kann Krebs erzeugen) zu kennzeichnen.
  • B: Zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen zählen auch Buchenholzstaub und Eichenholzstaub.
  • C: Zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen zählen auch Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I Teil 3 Abschnitt 3.6;; TRGS 553; TRGS 614

Erklärung

Krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A tragen den Hinweis H350, Kann Krebs erzeugen. Dazu zählen auch Buchenholzstaub und Eichenholzstaub sowie Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Methanol ab 3 Prozent zählt nicht dazu.

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