Frage 24015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Was muss bei Tätigkeiten mit Chloraten beachtet werden?

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Richtige Antworten zu Frage 24015

  • A: In Kontakt mit oxidierbaren Substanzen besteht die Gefahr der Selbstentzündung.
  • C: Entfernt von Zünd- und Wärmequellen lagern.
  • D: Es besteht Explosionsgefahr beim Mischen mit organischen Stoffen.

Erklärung

Chlorate sind oxidierend. Mit oxidierbaren Stoffen besteht Selbstentzündungsgefahr, und mit organischen Stoffen droht Explosionsgefahr beim Mischen. Deshalb lagerst du sie fern von Zünd- und Wärmequellen. Einen Lichtausschluss verlangt die Lagerung dagegen nicht.

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