Frage 24038 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage zu Cadmium und Cadmiumverbindungen ist richtig?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 24038
- B: Cadmiumchlorid ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft.
- C: Cadmiumverbindungen können sich auch im menschlichen Organismus anreichern (z. B. Itai-Itai-Krankheit).
- D: Cadmium und seine Verbindungen sind als Stäube und Aerosole Atemgifte.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Cadmiumchlorid ist als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft. Cadmiumverbindungen reichern sich im Körper an, die Itai-Itai-Krankheit ist ein Beispiel. Stäube und Aerosole sind Atemgifte. Eine kurze Halbwertzeit unter 5 Jahren stimmt nicht, Cadmium bleibt sehr lange im Körper.
Weitere Fragen: Wichtige Stoffgruppen
- 24039Was ist Cadmium?
- 24040Welche Eigenschaft hat Cadmiumoxid?
- 24041Welche Aussage zu Eigenschaften, Wirkungen und Verwendung von Quecksilber und seinen Verbindungen trifft zu?
- 24042Welches sind charakteristische Wirkungen und Symptome einer chronischen Quecksilberdampf-Vergiftung?
- 24043Welcher Gesundheitsschaden kann durch das Einatmen von Quecksilberdämpfen entstehen?
- 24044Was ist die herausragende Giftwirkung von Quecksilberverbindungen?