Frage 24038 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Aussage zu Cadmium und Cadmiumverbindungen ist richtig?

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Richtige Antworten zu Frage 24038

  • B: Cadmiumchlorid ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft.
  • C: Cadmiumverbindungen können sich auch im menschlichen Organismus anreichern (z. B. Itai-Itai-Krankheit).
  • D: Cadmium und seine Verbindungen sind als Stäube und Aerosole Atemgifte.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Cadmiumchlorid ist als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft. Cadmiumverbindungen reichern sich im Körper an, die Itai-Itai-Krankheit ist ein Beispiel. Stäube und Aerosole sind Atemgifte. Eine kurze Halbwertzeit unter 5 Jahren stimmt nicht, Cadmium bleibt sehr lange im Körper.

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