Frage 24052 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Blausäure
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Richtige Antworten zu Frage 24052
- B: ist akut toxisch beim Einatmen.
- C: ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 1 eingestuft.
- D: entwickelt sich aus Kaliumcyanid und Säuren.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Blausäure ist akut toxisch beim Einatmen und als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 1 eingestuft. Sie entwickelt sich aus Kaliumcyanid und Säuren. Hellblau ist sie nicht, sie ist farblos.
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