Frage 24052 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Blausäure

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Richtige Antworten zu Frage 24052

  • B: ist akut toxisch beim Einatmen.
  • C: ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 1 eingestuft.
  • D: entwickelt sich aus Kaliumcyanid und Säuren.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Blausäure ist akut toxisch beim Einatmen und als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 1 eingestuft. Sie entwickelt sich aus Kaliumcyanid und Säuren. Hellblau ist sie nicht, sie ist farblos.

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