Frage 24055 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Aussage zu Eigenschaften und Wirkungen beim Lösemittel Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff) ist zutreffend? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung

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Richtige Antworten zu Frage 24055

  • B: Es ist nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als leicht entzündbare Flüssigkeit eingestuft.
  • D: Eine auf der guten Fettlöslichkeit beruhende Giftwirkung kann zu schweren Schäden am Nervensystem führen.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Schwefelkohlenstoff ist eine leicht entzündbare Flüssigkeit. Wegen seiner guten Fettlöslichkeit kann er das Nervensystem schwer schädigen. Er verbrennt nicht nur zu CO2 und Wasser, und mit Wasser mischbar oder geruchlos ist er auch nicht.

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