Frage 24059 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie ist Methanol nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingestuft?

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Richtige Antworten zu Frage 24059

  • A: als akut toxisch
  • B: als entzündbare Flüssigkeit

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Methanol ist nach der CLP-Verordnung akut toxisch und eine entzündbare Flüssigkeit. Als krebserzeugend oder hautätzend ist es nicht eingestuft. Es ist also giftig und brennbar zugleich.

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