Frage 24059 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wie ist Methanol nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingestuft?
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Richtige Antworten zu Frage 24059
- A: als akut toxisch
- B: als entzündbare Flüssigkeit
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Methanol ist nach der CLP-Verordnung akut toxisch und eine entzündbare Flüssigkeit. Als krebserzeugend oder hautätzend ist es nicht eingestuft. Es ist also giftig und brennbar zugleich.