Frage 24061 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wie muss Methanol nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingestuft werden?
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Richtige Antworten zu Frage 24061
- B: als akut toxisch
- C: als entzündbare Flüssigkeit
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Methanol muss als akut toxisch und als entzündbare Flüssigkeit eingestuft werden. Oxidierend ist es nicht, und hautätzend auch nicht. Auf dem Etikett erwarten dich daher unter anderem Flamme und Totenkopf.