Frage 24066 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Benzol besitzt folgende Eigenschaft:
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Richtige Antworten zu Frage 24066
- A: Es ist nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2 eingestuft.
- B: Es ist nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen der Kategorie 1A eingestuft.
- C: Es ist nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] mit einer spezifischen Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) der Kategorie 1 eingestuft.
- D: Es ist farblos.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Benzol ist farblos, eine entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2 und karzinogen der Kategorie 1A. Zusätzlich hat es eine spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition der Kategorie 1. Es vereint also mehrere Gefahren.
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- 24071Welcher Stoff ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen eingestuft? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung
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