Frage 27039 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Einstufung von Gemischen mittels Berechnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]

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Richtige Antworten zu Frage 27039

  • A: ist eine Möglichkeit für die Einstufung von Gemischen aufgrund toxischer Eigenschaften.
  • D: ist eine Möglichkeit der Einstufung von Gemischen unter Verwendung von Konzentrationsgrenzen für die Einzelkomponenten.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I

Erklärung

Die Berechnung nutzt Konzentrationsgrenzen der Einzelkomponenten und ist eine Möglichkeit, Gemische aufgrund toxischer Eigenschaften einzustufen. Für physikalisch-chemische Eigenschaften taugt sie nicht, und für bislang nicht eingestufte Stoffe auch nicht.

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