Frage 27039 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Einstufung von Gemischen mittels Berechnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]
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Richtige Antworten zu Frage 27039
- A: ist eine Möglichkeit für die Einstufung von Gemischen aufgrund toxischer Eigenschaften.
- D: ist eine Möglichkeit der Einstufung von Gemischen unter Verwendung von Konzentrationsgrenzen für die Einzelkomponenten.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I
Erklärung
Die Berechnung nutzt Konzentrationsgrenzen der Einzelkomponenten und ist eine Möglichkeit, Gemische aufgrund toxischer Eigenschaften einzustufen. Für physikalisch-chemische Eigenschaften taugt sie nicht, und für bislang nicht eingestufte Stoffe auch nicht.
Weitere Fragen: CLP-Verordnung
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