Frage 27045 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Bei der Verwendung von Kohlenwasserstoffgemischen, die mit H372 gekennzeichnet sind,
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Richtige Antworten zu Frage 27045
- A: soll die Anwendung nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen erfolgen.
- D: soll nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden.
Fundstelle: * (SDB), VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. II, Tab. 1.2
Erklärung
Bei Kohlenwasserstoffgemischen mit H372 wendest du sie nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen an. Dabei wird nicht gegessen, getrunken oder geraucht. Milch vorher zu trinken schützt nicht, und Lichtschutz ist nicht gefordert.
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