Frage 27046 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welchen Hinweis geben Sie Kunden zur Entsorgung von Gebinden mit Testbenzin, die mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind? Entleerte Gebinde können
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 27046
- A: bei der Schadstoffsammelstelle abgegeben werden.
Fundstelle: * (SDB), VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. II, Tab. 1.2
Erklärung
Entleerte Gebinde mit Testbenzin und H372 gehören zur Schadstoffsammelstelle. Hausmüll, Papiermüll und gelber Sack sind falsch, weil noch Reste des Gefahrstoffs anhaften und die Umwelt belasten könnten.
Weitere Fragen: CLP-Verordnung
- 27047Welche Maßnahmen der Ersten Hilfe sind nach Kontakt mit Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, einzuleiten?
- 27048Für welche Gefahr steht der Gefahrenhinweis H372?
- 27049Mit welchem Gefahrenpiktogramm werden Stoffe oder Gemische versehen, die mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind?.
- 27050Welche Kombination von Signalwort und Gefahrenpiktogramm finden Sie auf Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind? Achtung Gefahr Achtung Gefahr Vorsicht
- 27051Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Verwendung von Kohlenwasserstoffen, die mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, zu beachten?
- 27052Was ist zu beachten, wenn ein Stoff wie z. B. Petrolether mit dem Gefahrenhinweis H373 „Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition“ gekennzeichnet ist, unbeabsichtigt freigesetzt wird?