Frage 27046 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welchen Hinweis geben Sie Kunden zur Entsorgung von Gebinden mit Testbenzin, die mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind? Entleerte Gebinde können

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Richtige Antwort zu Frage 27046

  • A: bei der Schadstoffsammelstelle abgegeben werden.

Fundstelle: * (SDB), VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. II, Tab. 1.2

Erklärung

Entleerte Gebinde mit Testbenzin und H372 gehören zur Schadstoffsammelstelle. Hausmüll, Papiermüll und gelber Sack sind falsch, weil noch Reste des Gefahrstoffs anhaften und die Umwelt belasten könnten.

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