Frage 35008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Vorschrift besteht, damit von Biozidprodukten keine Gefahr ausgeht?

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Richtige Antworten zu Frage 35008

  • A: Biozidprodukte, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, enthalten Bestandteile, die von ihrem Verzehr abhalten und sie insbesondere für Kinder unattraktiv machen.
  • C: Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird.

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 (1)

Erklärung

Für die Allgemeinheit zugängliche Biozidprodukte enthalten Bestandteile, die vom Verzehr abhalten und sie für Kinder unattraktiv machen. Produkte, die mit Lebens- oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass das möglichst unwahrscheinlich ist. Totenkopf und Spezialgeschäft sind keine Pflicht.

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