Frage 35033 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Es besteht der Verdacht, dass sich ein Gärtner beim Ausbringen eines Pflanzenschutzmittels eine Vergiftung zugezogen hat. Was tun Sie mit der Verpackung des Mittels?

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Richtige Antwort zu Frage 35033

  • C: aufbewahren und dem Arzt zur Verfügung stellen

Erklärung

Die Verpackung des Mittels bewahrst du auf und stellst sie dem Arzt zur Verfügung. Sie sofort zu reinigen, samt Inhalt zu entsorgen oder als Gefahrgut zum TÜV zu schicken, wäre falsch. Der Arzt braucht die Angaben zum Wirkstoff für die Behandlung.

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