Frage 35032 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie sollte ein Lagerraum für Pflanzenschutzmittel beschaffen sein?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 35032

  • A: Er muss über eine Türbeschriftung mit dem Warnhinweis ”Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zugriff verboten” verfügen.
  • B: Er muss gut beleuchtet sein.
  • C: Er muss ausreichend belüftet sein.
  • D: Er muss verschließbar sein.

Fundstelle: DLG-Merkblatt 352

Erklärung

Er muss verschließbar sein, gut beleuchtet, ausreichend belüftet und an der Tür mit dem Warnhinweis beschriftet, dass Unbefugten der Zugriff verboten ist. Alle vier Anforderungen stimmen.

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