Frage 35032 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wie sollte ein Lagerraum für Pflanzenschutzmittel beschaffen sein?
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Richtige Antworten zu Frage 35032
- A: Er muss über eine Türbeschriftung mit dem Warnhinweis ”Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zugriff verboten” verfügen.
- B: Er muss gut beleuchtet sein.
- C: Er muss ausreichend belüftet sein.
- D: Er muss verschließbar sein.
Fundstelle: DLG-Merkblatt 352
Erklärung
Er muss verschließbar sein, gut beleuchtet, ausreichend belüftet und an der Tür mit dem Warnhinweis beschriftet, dass Unbefugten der Zugriff verboten ist. Alle vier Anforderungen stimmen.
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