Frage 38011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie ist der Restbestand eines Holzschutzmittels von einem Privatverbraucher zu entsorgen?

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Richtige Antwort zu Frage 38011

  • A: über eine kommunale Schadstoffsammelstelle

Erklärung

Der Restbestand eines Holzschutzmittels gehört zur kommunalen Schadstoffsammelstelle. Hausmüll, Kanalisation oder Verbrennen über behandeltes Holz sind keine zulässigen Wege, weil die Stoffe die Umwelt belasten.

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