Frage 38012 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Maßnahme nach dem Biozidprodukte-Recht dient dem Schutz des Anwenders?

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Richtige Antworten zu Frage 38012

  • A: Angabe einer Sicherheitswartezeit auf dem Biozidprodukt
  • B: Begrenzung der zulässigen Verwenderkategorien
  • D: Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Angabe von Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für den Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 l); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 m); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 g)

Erklärung

Dazu dienen die Sicherheitswartezeit auf dem Produkt, die Begrenzung der Verwenderkategorien und die Gebrauchsanweisung mit Häufigkeit und Dosierung in metrischen Einheiten. Ein generelles Abgabeverbot an unter 21-Jährige gibt es nicht.

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