Frage 38035 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Tätigkeit gehört zu den direkten Pflanzenschutzmaßnahmen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 38035

  • B: das Spritzen von Pflanzenschutzmitteln
  • D: das Hacken von Unkraut

Erklärung

Spritzen von Pflanzenschutzmitteln und Hacken von Unkraut sind direkte Maßnahmen, denn sie treffen den Schadorganismus selbst. Reihenabstand und Saatzeitpunkt wirken vorbeugend und gehören nicht dazu.

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