Frage 38041 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
In welchem Fall darf kein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel angewandt werden?
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Richtige Antworten zu Frage 38041
- A: wenn die Pflanzen blühen
- B: wenn die Pflanzen Honigtau haben
- C: zur Bekämpfung blühender Unkräuter
- D: zur Zeit des täglichen Bienenfluges in blühenden Beständen
Fundstelle: BienenschutzV
Erklärung
Bienengefährliche Mittel darfst du nicht anwenden, wenn Pflanzen blühen oder Honigtau haben, zur Bekämpfung blühender Unkräuter und zur Zeit des täglichen Bienenflugs in blühenden Beständen.
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