Frage 38041 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

In welchem Fall darf kein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel angewandt werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 38041

  • A: wenn die Pflanzen blühen
  • B: wenn die Pflanzen Honigtau haben
  • C: zur Bekämpfung blühender Unkräuter
  • D: zur Zeit des täglichen Bienenfluges in blühenden Beständen

Fundstelle: BienenschutzV

Erklärung

Bienengefährliche Mittel darfst du nicht anwenden, wenn Pflanzen blühen oder Honigtau haben, zur Bekämpfung blühender Unkräuter und zur Zeit des täglichen Bienenflugs in blühenden Beständen.

Weiter zu Frage ›