Frage 11001 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Der Zweck des Chemikaliengesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen. Zu diesem Zweck regelt das Chemikaliengesetz

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Richtige Antworten zu Frage 11001

  • B: die Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006].
  • C: die Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsvorschriften für gefährliche Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse.
  • D: die nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischen unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis.

Fundstelle: ChemG §§ 4 - 10; ChemG §§ 14, 17; ChemG § 19a

Erklärung

Das Chemikaliengesetz ist der Rahmen. Es regelt die Durchführung der REACH-Verordnung, enthält die Ermächtigungsgrundlagen für Rechtsvorschriften zu gefährlichen Stoffen und regelt die Gute Laborpraxis bei Sicherheitsprüfungen. Konkrete Tätigkeiten am Arbeitsplatz stehen dagegen in der Gefahrstoffverordnung.

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