Frage 11005 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
In welcher Rechtsvorschrift wird definiert, auf Grund welcher gefährlichen Eigenschaften Stoffe oder Gemische als gefährlich im Sinne des Chemikalienrechts anzusehen sind?
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Richtige Antworten zu Frage 11005
- A: im Chemikaliengesetz
- B: in der Gefahrstoffverordnung
Fundstelle: ChemG § 3a (1); GefStoffV § 3 i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 3 und Anh. I
Erklärung
Welche gefährlichen Eigenschaften einen Stoff oder ein Gemisch gefährlich machen, definieren das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung. Eine Gefährlichkeitsmerkmaleverordnung ist dafür nicht die Quelle, und das Atomgesetz erst recht nicht.
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