Frage 13025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wo wird die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen rechtsverbindlich bekannt gegeben?
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Richtige Antwort zu Frage 13025
- C: im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI
Erklärung
Rechtsverbindlich bekannt gegeben wird sie im Anhang VI der CLP-Verordnung. Anhänge der Gefahrstoffverordnung oder die frühere Bekanntmachung nach § 4a sind es nicht. Die Verbindlichkeit kommt aus dem EU-Recht.
Weitere Fragen: Gefahrstoffverordnung
- 13026Welche Information kann man der Liste der gefährlichen Stoffe und Gemische nach Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] entnehmen?
- 13027Welche Gefahrenklasse entspricht folgendem Gefahrenpiktogramm?
- 13028Welche Gefahrenklasse entspricht folgendem Gefahrenpiktogramm?
- 13029Das abgebildete Gefahrenpiktogramm passt zu der folgenden Gefahrenklasse:
- 13030Das abgebildete Gefahrenpiktogramm passt zu der folgenden Einstufung:
- 13031Welche Aussage zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Gemischen im Sinne der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] ist richtig?