Frage 13025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wo wird die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen rechtsverbindlich bekannt gegeben?

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Richtige Antwort zu Frage 13025

  • C: im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI

Erklärung

Rechtsverbindlich bekannt gegeben wird sie im Anhang VI der CLP-Verordnung. Anhänge der Gefahrstoffverordnung oder die frühere Bekanntmachung nach § 4a sind es nicht. Die Verbindlichkeit kommt aus dem EU-Recht.

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