Frage 13031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Gemischen im Sinne der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] ist richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 13031
- B: Im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sind Vorschriften für die Einstufung von bestimmten Gemischen enthalten.
- C: In bestimmten Fällen kann die Einstufung eines Gemischs aus den Daten der Einzelkomponenten berechnet werden.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI; VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I Nr. 2.2.4, Nr. 2.4.4, Nr. 3.1.3.6, Nr. 4.1.3
Erklärung
Die Einstufung eines Gemischs kann in bestimmten Fällen aus den Daten der Einzelkomponenten berechnet werden. Im Anhang VI der CLP-Verordnung stehen außerdem Vorschriften für die Einstufung bestimmter Gemische. Importierte Gemische müssen gekennzeichnet werden.
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