Frage 13026 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Information kann man der Liste der gefährlichen Stoffe und Gemische nach Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] entnehmen?
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Richtige Antworten zu Frage 13026
- A: die Einstufung von Stoffen
- C: die Kennzeichnung von Stoffen
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI
Erklärung
Aus der Liste im Anhang VI der CLP-Verordnung entnimmst du die Einstufung und die Kennzeichnung von Stoffen. Verbote von Stoffen oder Ausnahmen vom Tätigkeitsverbot stehen dort nicht.
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