Frage 13047 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Ein Unternehmen will einen gefährlichen Stoff von der Fertigung in den Versandbereich transportieren, ohne dabei öffentliche Verkehrsflächen zu benutzen. Muss er hierfür gekennzeichnet sein?

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Richtige Antwort zu Frage 13047

  • B: ja, nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung

Fundstelle: GefStoffV § 8 (2) Nr. 2

Erklärung

Ja. Auch beim Transport ohne öffentliche Verkehrsflächen gelten die Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung. Die Transportvorschriften für gefährliche Güter gelten dafür nicht.

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