Frage 15002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Aussage zum biologischen Grenzwert ist richtig?

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Richtige Antwort zu Frage 15002

  • D: Er gilt für Schadstoffe im Körper (Blut, Urin) eines Beschäftigten.

Fundstelle: GefStoffV § 2 (9)

Erklärung

Der biologische Grenzwert gilt für Schadstoffe im Körper eines Beschäftigten, etwa in Blut oder Urin. Er sagt also nichts über die Luft am Arbeitsplatz. Biogasanlagen oder Lebensmittel haben damit nichts zu tun.

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