Frage 15026 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Werden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] Stoffe oder Gemische mit einem Signalwort gekennzeichnet, ist dieses Signalwort Bestandteil des Etiketts. Um welche Signalwörter kann es sich handeln?
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Richtige Antworten zu Frage 15026
- A: Gefahr
- B: Achtung
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 17, 20
Erklärung
Nach der CLP-Verordnung sind es genau zwei Signalwörter: Gefahr und Achtung. Eine Kombination aus beiden gibt es nicht. Pro Etikett steht nur ein Wort, nämlich das, das zur Einstufung passt.
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