Frage 16002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

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Richtige Antworten zu Frage 16002

  • A: Die H- und P-Sätze sind knapp gefasste Informationen für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden.
  • B: Die H-Sätze beschreiben die Gefährdungen, die von den chemischen Stoffen oder Gemischen ausgehen.
  • C: Die P-Sätze sind Sicherheitshinweise für den Umgang mit chemischen Stoffen oder Gemischen.
  • D: Unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit können Sicherheitshinweise miteinander kombiniert werden.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 2 i.V.m. Anh. IV

Erklärung

H- und P-Sätze sind knapp gefasste Informationen für die Kennzeichnung nach dem global harmonisierten System GHS. Die H-Sätze beschreiben die Gefährdungen, die P-Sätze sind Sicherheitshinweise. Wenn es verständlich bleibt, dürfen Sicherheitshinweise kombiniert werden.

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