Frage 16008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Von welchem Gefahrstoff muss ein Sicherheitsdatenblatt im Betrieb vorhanden sein?
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Richtige Antworten zu Frage 16008
- A: von entzündbaren Stoffen
- B: von krebserzeugenden Stoffen
- D: von Stoffen und Gemischen, die als gefährlich gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr.1272/2008] eingestuft sind
Fundstelle: GefStoffV § 5 (1), VO (EG) Nr. 1907/2006 Titel IV
Erklärung
Im Betrieb muss ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein für entzündbare und krebserzeugende Stoffe sowie für alle nach CLP als gefährlich eingestuften Stoffe und Gemische. Für sämtliche eingesetzten Stoffe prinzipiell ist es nicht verlangt.
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