Frage 16018 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wann darf bei Vergifteten kein Erbrechen ausgelöst werden?
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Richtige Antworten zu Frage 16018
- A: nach Einnahme ätzender Substanzen (z. B. Säuren, Laugen)
- B: nach Einnahme schäumender Substanzen (z. B. Wasch- oder Spülmittel)
- C: nach Einnahme leicht flüchtiger Substanzen (z. B. Benzin, Petroleum)
- D: bei bewusstlosen oder krampfenden Patienten
Erklärung
Kein Erbrechen nach ätzenden Stoffen wie Säuren und Laugen, nach schäumenden Stoffen wie Spülmittel und nach leicht flüchtigen Stoffen wie Benzin oder Petroleum. Auch bei bewusstlosen oder krampfenden Personen ist es verboten.
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