Frage 24025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Für welchen Stoff ist nach Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die Kennzeichnung mit den Piktogrammen GHS05 und GHS06 vorgeschrieben? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung

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