Frage 24073 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Phenol
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 24073
- A: bildet farblose oder leicht rosa gefärbte Kristalle.
- B: wirkt desinfizierend.
- C: ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch der Kategorie 3 beim Einatmen, beim Verschlucken und bei Hautkontakt eingestuft.
- D: ist wassergefährdend.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Phenol bildet farblose oder leicht rosa Kristalle und wirkt desinfizierend. Es ist akut toxisch der Kategorie 3 beim Einatmen, Verschlucken und Hautkontakt und außerdem wassergefährdend. Nützlich und gefährlich zugleich.
Weitere Fragen: Wichtige Stoffgruppen
- 24074Phenol
- 24075Dichlorisocyanursäure ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingestuft als Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung
- 24076Bei der Verwendung von Härtern für Polyester
- 24077Epoxidharzverarbeitung gefährdet vorrangig
- 24078Welches der genannten Lösungsmittel kann nach der Aufnahme entsprechender Mengen zu Müdigkeit oder Bewusstlosigkeit führen?
- 24079Welcher Stoff ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 1 eingestuft? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung