Frage 24072 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage trifft auf Benzol zu?
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Richtige Antworten zu Frage 24072
- A: Es ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2 eingestuft.
- C: Es ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als krebserzeugend der Kategorie 1A eingestuft.
- D: Es ist in Ottokraftstoffen enthalten.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Benzol ist in Ottokraftstoffen enthalten, als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2 und als krebserzeugend der Kategorie 1A eingestuft. Mit Wasser mischbar ist es nicht. Es vereint also mehrere Gefahren.
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