Frage 27026 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wann dürfen bei Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die H- und P-Sätze fehlen, wenn die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält?

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Richtige Antworten zu Frage 27026

  • A: Gase unter Druck
  • C: entzündbare Feststoffe der Kategorien 1 oder 2

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I, 1.5.2

Erklärung

Bei Verpackungen bis 125 ml dürfen die H- und P-Sätze unter anderem bei Gasen unter Druck und entzündbaren Feststoffen der Kategorien 1 oder 2 fehlen. Bei oxidierenden Feststoffen der Kategorie 1 und augenreizenden Gemischen der Kategorie 1 gilt das nicht.

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