Frage 27032 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welches Gemisch ist „reproduktionstoxisch“ nach der der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung

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Richtige Antwort zu Frage 27032

  • D: Cadmiumfluorid 0,1 %

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

Nur Cadmiumfluorid 0,1 % ist laut Auszug reproduktionstoxisch. Kaliumnitrit, Fluorwasserstoffsäure und Methacrylnitril sind es in diesen Angaben nicht. Reproduktionstoxisch heißt, der Stoff kann Fruchtbarkeit oder Kind schädigen.

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