Frage 27029 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Der Satz H311 „Giftig bei Hautkontakt" ist bei welchem der folgenden Gefahrstoffe anzugeben? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung

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Richtige Antworten zu Frage 27029

  • B: Phenol
  • C: Hexachlorophen

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3

Erklärung

H311 ist laut Auszug bei Phenol und Hexachlorophen anzugeben. Bei Oxalsäure und Quecksilber ist der Satz nicht anzugeben. Die Einstufung entnimmst du immer dem Anhang VI der CLP-Verordnung.

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