Frage 27037 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Um ein Gemisch einzustufen, das eine Komponente mit toxischen Eigenschaften enthält, existieren bestimmte Konzentrationsgrenzen, die überschritten sein müssen, damit der Inhaltsstoff eine Einstufung des Gemisches als gefährlich zur Folge hat. Welche Konzentrationsgrenze ist für flüssige und feste Gemische richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 27037
- A: 0,1 % für Akute Toxizität Kategorie 1
- D: 1 % für Akute Toxizität Kategorie 4
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I Tab. 1.1
Erklärung
Bei flüssigen und festen Gemischen gelten Grenzen: 0,1 Prozent bei akuter Toxizität Kategorie 1 und 1 Prozent bei akuter Toxizität Kategorie 4. Pauschal 10 Prozent für giftige Inhaltsstoffe stimmt nicht.
Weitere Fragen: CLP-Verordnung
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