Frage 27036 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie kann man die Gefahrenpiktogramme bestimmen, mit denen Lösemittelmischungen gekennzeichnet werden müssen, deren Einzelbestandteile jeweils als Gefahrstoffe eingestuft sind?

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Richtige Antworten zu Frage 27036

  • B: Indem man die erforderlichen Gefahrenpiktogramme über eine Berechnung ermittelt.
  • C: Indem man die in der VO (EG) Nr. 440/2008 beschriebenen Messungen oder Versuche durchführt.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I 2.6.4.2; VO (EG) Nr. 440/2008

Erklärung

Die Piktogramme eines Lösemittelgemischs ermittelst du über eine Berechnung oder über Messungen und Versuche nach VO (EG) Nr. 440/2008. Einfach alle Piktogramme der Einzelstoffe zu nehmen oder nur den Hauptbestandteil zu übernehmen, ist falsch.

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