Frage 27052 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was ist zu beachten, wenn ein Stoff wie z. B. Petrolether mit dem Gefahrenhinweis H373 „Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition“ gekennzeichnet ist, unbeabsichtigt freigesetzt wird?
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Richtige Antworten zu Frage 27052
- B: Alle Zündquellen beseitigen.
- C: Persönliche Schutzausrüstung tragen.
- D: Eindringen in Gewässer, Kanalisation oder Erdreich vermeiden.
Fundstelle: * (SDB)
Erklärung
Auch bei H373 gibt es Vorsichtsmaßnahmen, der Satz ist kein Freibrief. Bei unbeabsichtigter Freisetzung beseitigst du alle Zündquellen, trägst persönliche Schutzausrüstung und hältst den Stoff von Gewässern, Kanalisation und Erdreich fern. Nur die Behauptung, es gebe keine Maßnahmen, ist falsch.
Weitere Fragen: CLP-Verordnung
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